Wer kann aufgenommen werden?
Aufnahmealter der Mädchen/jungen Frauen: 4-17 Jahre
Allgemein: Es besteht Unterstützungs- und Förderbedarf
- bei der Bewältigung von alters- und geschlechtsspezifischen Problemlagen, seelischen, psychischen, familiären oder individuellen Krisen und Problemen
- bei der Persönlichkeitsentwicklung, Entwicklung sozialer Kompetenzen, Alltagsorientierung und -strukturierung, Entwicklung individueller Lebens-perspektiven
Bei Mädchen und jungen Frauen mit Migrationshintergrund:
Es besteht Unterstützungsbedarf
- bei der Bewältigung von Traumatisierungen
- bei der Entwicklung von Lebensperspektiven und einer kultursensiblen Rollen- und Identitätsfindung
Bei Schwangeren und jungen Müttern:
Unterstützungs- und Förderbedarf
- bei der Bewältigung der neuen Lebenssituation auf Grund von konflikthafter oder ungewollter Schwangerschaft
- bei der Identitäts- und Rollenfindung;
- bei der Motivation und Umsetzung der schulischen und beruflichen Ausbildung
- bei der Versorgung, Betreuung und Erziehung des Kindes
Unser Konzept
Unser Konzept basiert auf der gesetzlichen Forderung nach Gleichstellung und Gleichbehandlung. Die inhaltliche Arbeit ist darauf ausgerichtet, die gemeinsam mit den Klientinnen erarbeiteten Ziele in Zusammenarbeit mit nahen Bezugspersonen und relevanten Partnern aus verschiedenen Institutionen zu erreichen. Wichtige Grundlagen unserer Arbeit sind Schutz, Stabilität, Verlässlichkeit, Verständnis und Beziehung als haltgebender Kontext, um konstruktive Verhaltensweisen zu erarbeiten, für zukunftsweisende Lebensperspektiven, die von Selbstständigkeit und Hoffnung geprägt sind.
Rechtliche Grundlagen
Amt für Jugend und Familie:
- gemeinsame Wohnform für Mütter und ihre Kinder § 19 SGB VIII
- Hilfen zur Erziehung § 34 SBG VIII (i.V.m.§ 27.4 SGB VIII)
- Hilfen für junge Volljährige § 41 SGB VIII
- Eingliederungshilfe § 35a Abs.2, Ziffer4 SGB VIII (i.V.m.§27.4 SGB VIII)
Die ausführliche Leistungsbeschreibung kann von Jugendämtern per Mail angefordert werden.